Belegungs- und Versorgungsverträge
Eine anerkannte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung mit Versorgungsvertrag nach §111 SGB V für alle orthopädischen und innere Indikationen.
Es besteht ein Belegungsvertrag nach § 38 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung für alle gesetzlich Versicherten.
Das Alpreflect ist heute ein anerkanntes Krankenhaus nach §30 Gewerbeordnung (Privatklinik für Psychosomatik).
Außerdem sind wir als private Krankenanstalt beihilfefähig nach § 107 Abs. 2 SGB V und nach § 20 SGB V für Prävention.
- Herz- /Kreislauferkrankungen
- entzündlich-rheumatische Erkrankungen Gastroenterologische Erkrankungen
- orthopädische Erkrankungen
- Gastroenterologische Erkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- bösartige Geschwulstkrankheiten und maligne Systemerkrankungen
Das Alpreflect hat als Rehabilitationseinrichtung einen Belegungsvertrag nach § 38 SGB IX der Deutschen Rentenversicherung. Zudem haben wir Übereinkommen mit der Bundeswehr, der Polizei und anderen Trägern für eine Rehabilitation.
Das Alpreflect ist heute ein anerkanntes Krankenhaus nach §30 Gewerbeordnung (Privatklinik für Psychosomatik).
Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Behandlungskosten bei einer Verordnung einer akut-stationären Krankenhausbehandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin.
Von der Krankenkasse muss die Kostenübernahmezusage vor Antritt der stationären Behandlung vorliegen. Beihilfestellen müssen vom Patienten über die vorgesehene stationäre Behandlung informiert werden. Die Übernahme der anteiligen Kosten durch die Beihilfe muss schriftlich vorliegen.
Liegen beide Informationen nicht vor, erlauben wir uns eine Anzahlungsrechnung von mindestens 50 % vor Anreise in Rechnung zu stellen. Der genannte Betrag ist bis 14 Tage von Aufnahmetermin an das Alpreflect zu überweisen.
Wir sind als private Krankenanstalt beihilfefähig nach § 107 Abs. 2 SGB V und nach § 20 SGB V für Prävention.